„Es war höchste Zeit, dass die Bundesregierung endlich auf den Kärntner Vorstoß zur Einrichtung von Schutzzonen rund um die kritische Gesundheits-Infrastruktur reagiert hat“,
„Die Versammlungsfreiheit ist ein demokratisches Grundrecht, das es auch in Krisenzeiten zu schützen gilt. Allerdings ist der Schutz der Gesundheit und der Gesundheitsversorgung von ebenso großer Wichtigkeit. Mit der Regelung wird es hoffentlich eine klare Grenze geben, damit Menschen, die sich in medizinischer Behandlung befinden, nicht bei ihrer Genesung oder Behandlung durch etwaige Protestaktionen gestört werden – und damit auch das Gesundheits-Personal seiner Tätigkeit störungsfrei nachgehen kann“,
„Man kann über alles diskutieren, aber Krankenhäuser müssen – jetzt und in Zukunft – bei jeder politischen Auseinandersetzung tabu sein. Sie dienen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und nicht als Aufmarschgebiet für Demonstrationen“,